Sie umfasst generell einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Bestimmte Klassen, z.B. einige Anhängerklassen, bilden hier eine Ausnahme.
Für sie ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Der theoretische Unterricht macht Sie mit den Grundlagen des motorisierten Straßenverkehrs vertraut.
Für den allgemeinen Teil (Grundstoff) sind mindestens zwölf Doppelstunden (je 90 Minuten) vorgeschrieben.
Für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen kommt noch klassenspezifischer Zusatzstoff hinzu, z.B. für Klasse B zwei Doppelstunden.
Unser theoretischer Unterricht wird mit modernsten Lehrmitteln und unter pädagogischen Gesichtspunkten abgehalten.
D.h., kein langweiliger Frontalunterricht, sondern interaktive, zielgruppengerechte Lehrstoffvermittlung, in angenehmer und freundlicher Atmosphäre.
Der praktische Unterricht befähigt Sie, die erworbenen theoretischen Kenntnisse in richtiges Verhalten in der Praxis umzusetzen.
Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten,
die sich folgendermaßen zusammensetzen:
der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung) von nicht weniger als fünf Stunden
(je 45 Minuten), wobei mindestens eine Ausbildungsfahrt als Doppelstunde durchgeführt werden muss
der Schulung auf Autobahnen von nicht weniger als vier Stunden, wobei mindestens eine Ausbildungsfahrt
eine Doppelstunde sein muss
der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit von mindestens drei Stunden, die mindestens zur Hälfte auf
Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen durchgeführt werden muss
Für die praktische Fahrausbildung steht ein
junger, moderner Fuhrpark zu Verfügung.